Nachhaltigkeit / Menschenrechte in der Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen bzw. verbundene Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

Die Geschäftsführung der BBVG hat im Dezember 2023 eine Grundsatzerklärung abgegeben, mit der sich die BBVG verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen vorzubeugen.

Daneben können Betroffene entsprechende Verletzungen bei der BBVG anzeigen und Abhilfe fordern.

Grundsatzerklärung

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren (hintbox)

 

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